Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für den elektronischen Erwerb von Strahlerpatenten der Gemeinde Binn

AGB für den elektronischen Erwerb von Strahlerpatenten der Gemeinde Binn 

Strahlerpatente können online über die Applikation der Gemeinde bezogen werden. Ein Vertrag kommt durch den Kauf und die Bezahlung der Bewilligung zustande, sobald Sie von der Gemeinde Binn die Bestätigungs-Mail mit der entsprechenden Bewilligung erhalten. 

Gültigkeit Strahlerpatent 

Die Strahlerpatente sind persönlich und nicht übertragbar. Die Bewilligung ist zudem nur gültig, wenn Sie ausgedruckt mitgenommen wird oder auf dem Smartphone der Kontrollperson vorgewiesen werden kann.  

Datenschutz und Datensicherheit 

Eine sichere Übertragung Ihrer Daten sowie ein optimaler Schutz Ihrer Privatsphäre sind uns ein wichtiges Anliegen und werden gewährleistet.  Die angegeben Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt. Die Daten werden gespeichert, mit aller Sorgfalt aufbewahrt und vor Zugriffen von Dritten geschützt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

Die Art der Bewilligung, der Zeitraum der Gültigkeit sowie die Adressangaben werden aus Kontrollgründen auf der Bewilligung für jedermann ersichtlich sein. 

Bezahlung mit Kreditkarte 

Die sensiblen Daten der Kreditkarte werden mit 128 Bit verschlüsselt übermittelt. Dies entspricht dem technischen Standard von E-Banking. Sobald eine Bestellung abgesendet ist, werden Sie auf das Online Bezahlsystem Saferpay der Firma SIX Payment Services (Zürich) weitergeleitet. Dort wird die Bonität der angegebenen Zahlungsmöglichkeit geprüft und die Zahlung freigegeben.

Mit «Verified by Visa» und «MasterCard SecureCode» haben die beiden weltweit grössten Karten-Unternehmen einen Sicherheitsstandard für Online-Einkäufe eingeführt. Basierend auf der Technologie 3D-Secure wird das Bezahlen mit den Kreditkarten Visa und MasterCard im Internet wesentlich sicherer. Beim Einkaufen mittels «Verified by Visa» oder «MasterCard SecureCode» authentisieren sich die Karteninhaber mit einem persönlichen Passwort bei derjenigen Bank, welche die Karte herausgegeben hat, ähnlich wie mit einem PIN-Code oder mit seiner Unterschrift beim Einkaufen in einem Ladengeschäft.

Haftung

Wer im Besitze einer Bewilligung ist, fährt auf eigenes Risiko. Bei Schäden an Fahrzeugen und Unfällen lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. 

Strafbestimmungen

Verkehrsverletzungen werden gestützt auf das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz und die einschlägigen Verordnungen durch die zuständige Behörde geahndet. 

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Reglements über die Benutzung der Forst- und Alpstrassen der Gemeinde Binn sowie gegen rechtskräftige Verfügungen des Gemeinderats werden durch den Gemeinderat je nach der Schwere des Verschuldens mit einer Busse bis zu CHF 5'000 bestraft. 

Bei schweren oder bei mehrmaligen Verletzungen des Reglements oder der AGB durch den Bewilligungsinhaber und/oder dessen Hilfspersonal kann der Gemeinderat die erteilte Bewilligung suspendieren oder gänzlich zurückziehen.